JA ZUM KLIMAGESETZ!

DARUM GEHT’S

Das Klimagesetz (KIG) kommt am 18. Juni zur Abstimmung, da die SVP das Referendum ergriffen hat. Beim Gesetz handelt es sich um den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative. Es zeigt den Weg zu Netto-Null bis 2050 auf, ohne dabei ein generelles Verbot fossiler Energieträger vorzusehen. Damit werden die Ziele auf Gesetzesstufe angegangen, was deutlich schneller zu Resultaten führt als der Weg über einen Verfassungsartikel, wie ihn die Initiative verlangt hätte. Das Parlament hat das Gesetz denn auch mit grosser Mehrheit angenommen.


Mit dem Klimagesetz…

den Tourismusstandort Schweiz nachhaltig gestalten.

touristisch geprägte Berggebiete unterstützen.

klimaneutrale Heizsysteme Schritt für Schritt einführen.

die Wertschöpfung in der Schweiz erhöhen.

viel Handlungsspielraum erhalten.

für ein nachhaltiges tourismusland

ARGUMENTE


Deshalb sagt der Tourismus JA zu Klimagesetz

Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden und die Treibhausgasemissionen auf netto null zu reduzieren. Die Wirtschaft bekennt sich zu diesem Ziel, so stehen etwa die grossen Dachverbände wie economiesuisse, Swissmem und scienceindustries dahinter. Konkret verfolgt das Gesetz einen moderaten CO2-Absenkpfad mit realistischen und nach Sektoren aufgeteilten Verminderungs- und Etappenzielen. Bereits heute haben sich über 100 Schweizer Unternehmen mit der sogenannten Science Based Targets initiative (SBTi) freiwillig zu strengeren Zielen verpflichtet.
Die Tourismusdestination Schweiz steht für einen umsichtigen und ressourcenschonenden Umgang mit der Umwelt. Bei Rankings ist die Schweiz stets ganz vorne mit dabei – damit dies auch so bleibt, muss der Tourismussektor seinen Anteil zum Netto-Null-Ziel beitragen. Touristische Unternehmen, die sich für den Einsatz erneuerbarer Energien und einen klimaverträglichen Tourismus engagieren, tragen zu einer positiven öffentlichen Wahrnehmung des Sektors bei und ziehen ein immer grösser werdendes Gästesegment an, das nachhaltige Reiseoptionen verlangt.
Betriebe können die individuellen Anpassungs- und Investitionskosten langfristig planen, haben sie doch bis 2050 Zeit. Treibhausgas-Emissionen können so Schritt für Schritt reduziert werden und müssen nicht sofort auf null stehen. Dabei unterstützt der Bund die Betriebe, indem er den Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch klimaneutrale Heizsysteme in den nächsten zehn Jahren mit zwei Milliarden Franken fördert. Die Finanzhilfen können bis zu 40 Prozent der anrechenbaren Kosten betragen. Mit den zusätzlichen Fördermitteln können laut der Umweltkommission des Nationalrats pro Jahr rund 10’000 Heizungen zusätzlich ersetzt werden.
Die Bestimmungen im beschlossenen Rahmengesetz basieren vornehmlich auf Anreizsystemen und Branchenlösungen. Im Gesetz sind sogenannte «Kann»-Formulierungen und keine Verpflichtungen zu Fahrplänen zur Zielerreichung verankert. In selbst erarbeiteten Fahrplänen bestimmen die Branchen eigenständig, wie sie das Netto-Null-Ziel erreichen wollen. Der Bund unterstützt sie dabei mit Grundlagen, Standards und fachkundiger Beratung, wenn die Fahrpläne bis 2029 ausgearbeitet werden. So geht das Gesetz auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse einzelner Branchen ein. Die Unternehmen bleiben flexibel, wie sie ihre betrieblichen Prozesse anpassen, um das Ziel zu erreichen. Für neuartige Technologien und Prozesse, die der Umsetzung dienen, erhalten sie finanzielle Förderung von jährlich je 200 Millionen Franken bis 2030.
Das Klimagesetz sieht im Gegensatz zur Gletscherinitiative kein absolutes Verbot von fossilen Brenn- und Treibstoffen vor. CO2-Kompensationen im Ausland dürfen an die Zielerreichung angerechnet werden. Verbleibende Emissionen werden dank Negativemissionstechnologien ausgeglichen. Gemeint sind Verfahren, mit denen CO2 aus der Atmosphäre entfernt und dauerhaft gespeichert wird (sogenannte Senken). Bund und Kantone sorgen dafür, dass solche Senken im In- und Ausland im nötigen Umfang bereitstehen.
Für touristisch geprägte Berggebiete gibt es zusätzliche Unterstützung. Diese Regionen sind in der Regel durch den öffentlichen Verkehr weniger gut erschlossen und haben auch bei der Anbindung an Energieversorgungssysteme ungünstige Voraussetzungen. Das Gesetz beinhaltet zudem die Aspekte Schutz und Anpassung vor dem Klimawandel, welche für die Bergregionen ebenfalls von entscheidender Bedeutung sind, da hier die Risiken durch Naturgefahren für Menschen und Sachwerte höher sind als in anderen Gebieten.

TOURISMUSKOMITEE

Eine breite Tourismusallianz sagt JA zum Klimagesetz. Der Schweizer Tourismus ist stark vom Klimawandel betroffen, lebt er doch zu einem grossen Teil von intakter Natur, Umwelt und Landschaft. Es liegt im ureigenen Interesse der Tourismusakteure, das höchste Gut der Tourismusbranche nachhaltig und langfristig zu schützen. Dafür ist die Branche auf einen effektiven Klimaschutz angewiesen. Das Klimagesetz stellt die Weichen dafür.

Folgende Organisationen gehören dem Tourismuskomitee «JA zum Klimagesetz» an:


FAQ

Finden Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Klimagesetz.

FAQ_DE

Nachhaltigkeit ist ein Standortvorteil. Der Schweizer Tourismus gehört bereits heute zu den nachhaltigsten Feriendestinationen der Welt. Nachhaltigkeit wird künftig noch bedeutender beim Ferienentscheid. Laut einer Studie von Booking.com stieg die Nachfrage bei nachhaltigen Unterkünften zwischen 2019 und 2021 von 70 auf 81 Prozent. Gleichzeitig stellt der Klimawandel Anbieterinnen und Anbieter touristischer Dienstleistungen vor grosse Herausforderungen. Es gilt, langfristiges und globales Denken mit kurz- bis mittelfristigem lokalem Handeln zu verbinden.
Es gibt keine unmittelbaren Vorgaben oder Einschränkungen. Mittel- bis langfristig will das Gesetz die Treibhausgas-Emissionen in der Schweiz vermindern und bis 2050 auf Netto-Null senken. Mit dem Gesetz werden verbindliche Ziele festgeschrieben, damit die Schweizer Wirtschaft Planungssicherheit hat und ihren Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise leistet. Das Gesetz beinhaltet jedoch kein generelles Verbot von fossilen Energieträgern.
Das Rahmengesetz sieht ein Unterstützungsprogramm im Umfang von zwei Milliarden Franken zum Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch klimaneutrale Heizsysteme vor. Damit werden bis zu 40 Prozent der anrechenbaren Kosten vom Bund subventioniert. Der Zeithorizont für die nötigen Investitionen und Anpassungen zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf Netto-Null ist langfristig angelegt. Dies ermöglicht den Betrieben eine individuelle Planung und eine schrittweise Reduktion.
Theoretisch können Betriebe mittelfristig auch weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen. Die erneuerbaren einheimischen Energien werden durch die Förderung allerdings günstiger. Gleichzeitig verteuern sich die fossilen Brennstoffe durch das sinkende Angebot und den aufwendigeren Transport. Es gilt zudem zu bedenken, dass Betriebe mit effizientem Energieeinsatz ihre Kosten deutlich senken. Zum Beispiel halbieren sich die durchschnittlichen jährlichen Energiekosten mit dem Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe. Eine intelligente automatische Steuerung der Wellnessanlagen senkt den Stromverbrauch um 30 Prozent.
Touristisch geprägte Berggebiete sind in der Regel durch den öffentlichen Verkehr weniger gut erschlossen und haben auch bei der Anbindung an Energieversorgungssysteme ungünstige Voraussetzungen. Deshalb sieht das Gesetz hier zusätzliche Unterstützungen vor. Was diese genau beinhalten, wird nicht im Rahmengesetz geregelt und ist noch nicht genau bekannt.

TESTIMONIALS



LINKS UND DOWNLOADS

MEDIEN

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für ein nachhaltiges tourismusland

Ja am 18. Juni 2023